Dies wirkt nicht überzeugend. Gestützt auf die erwähnten Umstände erachtet es die Kammer als erstellt, dass es sich beim vorausfahrenden Fahrzeug um den auf den Arbeitgeber des Beschuldigten 2 eingelösten grauen Mercedes V.____ (Typus) mit den Kontrollschildern BE ________ gehandelt hat und dass dieser in der Sequenz Nr. 14 vom Beschuldigten 2 gelenkt wurde. 11.6 Welche Geschwindigkeit fuhr der Mercedes V.____ (Typus)?