Unter diesen Umständen liegt bereits nahe, dass der Beschuldigte 2 den Mercedes V.____ (Typus) auch noch führte, als er den Beschuldigten 1 in der Sequenz Nr. 14 überholte; dies umso mehr, als der Beschuldigte 1 nur Sekunden zuvor implizit ein 27 Kräftemessen zwischen sich («A.____ (Rufname)») und «C.____ (Nachname)» also dem Beschuldigten 2 angekündigt hatte.