295 Z. 30-51). Er präzisierte, auch seine Tochter habe das Fahrzeug schon benutzt (pag. 296 Z67 f.). Nachdem 25 ihm die Sequenz Nr. 14 vorgespielt worden war, gab der Beschuldigte 2 an, er bezweifle, dass es sich bei dem Fahrzeug im Video um seinen Wagen handle. Die Autoschlüssel seien aber immer zuhause und könnten von jedem genommen werden. Er sei es sicherlich nicht gewesen (pag. 298 Z. 183-187). Er führte weiter aus, sich nicht daran zu erinnern, wo er den Abend des 30. Mai 2014 verbracht habe (pag. 298 Z. 198).