_, fiel auf einen grauen Mercedes V.____ (Typus), der auf die T.________ AG (Wechselkontrollschild mit einem VW Z.____ (Typus)), mithin die Arbeitgeberin des Beschuldigten 2, eingelöst war (Berichtsrapport vom 2. März 2015, pag. 282). Der Beschuldigte 2 bestätigte in seiner Einvernahme vom 8. September 2015, er fahre normalerweise einen VW Z.____ (Typus) und seltener einen Mercedes. Beide Fahrzeuge seien mit dem Wechselkontrollschild BE ________ auf seinen Arbeitgeber eingelöst. Sein Sohn N.________ nutze gelegentlich den Mercedes; sonst fahre niemand die beiden Fahrzeuge (pag. 295 Z. 30-51).