igkeiten des Messgerätes und der seit dem Vorfall vergangenen Zeitdauer Rechnung zu tragen. Weitere 3 km/h sind für die mit dem unbekannten Luftdruck und der nicht ermittelten Profiltiefe verbundenen Unsicherheiten abzuziehen. Diese Abzüge von insgesamt 14,5 km/h sind der soeben erwähnten Erhöhung von 0.7 km/h gegenüberzustellen, was zu einer effektiv gefahrenen Geschwindigkeit von mindestens 216 km/h führt. Fazit Der Beschuldigte 1 war am 30. Mai 2014 in Sequenz Nr. 14 der sichergestellten Videos mit einer Geschwindigkeit von mindestens 216 km/h unterwegs.