nach unten um 0,7 km/h ergeben (Antwortschreiben vom 8. November 2018, Frage 4, pag. 1186 i.V.m. Berechnungsblatt pag. 1189). Wie von der Verteidigung zutreffend ausgeführt, hat der Experte im Feld «gewünscht» des erwähnten Berechnungsblattes die Reifendimensionen aus dem Jahr 2018 eingegeben, obwohl dort 24 die 2014 montierten Reifen hätten eingetragen werden müssen. Dieses Versehen verfälscht das ermittelte Resultat aber nicht, sondern führt lediglich dazu, dass die errechnete Abweichung nicht nach unten, sondern nach oben zu veranschlagen ist.