Zum Pneuabrieb gibt es keine genauen Angaben. Bei der Tachoüberprüfung im Juli 2018 wurde aber zumindest festgestellt, dass die montierten Reifen zum Testzeitpunkt die gesetzlichen Mindestanforderungen (1.6mm) erfüllten (Antwortschreiben vom 8. November 2018, Frage 5 d, pag. 1187). Die von Herrn S.________ eingereichten Kaufbelege lassen zudem darauf schliessen, dass die anlässlich des Verkaufs neu montierten Reifen erst im April 2014 (und damit im Vormonat des Verkaufs) gekauft wurden (pag.