Anders als von der Verteidigung vorgebracht, lässt sich aus dem Resultat aber nicht ohne Weiteres auf eine Fehlfunktion der Geschwindigkeitsanzeige schliessen. Zunächst bewegen sich die Abweichungen allesamt innerhalb der vom Hersteller anerkannten Fehlermarge von +/-4%. Weiter führte der Experte im Rahmen der an ihn gestellten Ergänzungsfragen nachvollziehbar aus, dass mit Umbereifungen – wie sie am besagten Fahrzeug kurz vor dem Verkauf am 30. Mai 2014 vorgenommen wurden (vgl. dazu lit. c sogleich) – regelmässig der Radumfang verändert werde, was zu einer Tachoabweichung führen könne.