Die am 23. Juli 2018 durchgeführte Tachokontrolle ergab für sämtliche Geschwindigkeiten über 80 km/h knapp höhere Werte, als sie auf dem Tacho ablesbar sind (pag. 1080). Bei diesem Resultat würde der Tacho des Mercedes O.____ (Typus), wie von der Verteidigung zutreffend ausgeführt, den Anforderungen von Art. 55 Abs. 2 VTS – wonach die am Geschwindigkeitsmesser angezeigte Fahrgeschwindigkeit nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen darf – nicht entsprechen. Anders als von der Verteidigung vorgebracht, lässt sich aus dem Resultat aber nicht ohne Weiteres auf eine Fehlfunktion der Geschwindigkeitsanzeige schliessen.