___ liegen die Abweichungen im Bereich von +/-4%. Der Umstand, dass die massgeblichen Vorfälle vier Jahre zurückliegen, könne eine weitere Abweichung von maximal +/-1% zur Folge haben, da die Geschwindigkeitswerte über Sensoren elektronisch erfasst und ausgewertet würden (Antwortschreiben vom 24. Juli 2018, Fragen 2 und 3, pag. 1079). Soweit die Verteidigung in diesem Zusammenhang einwandte, aus den Ausführungen des Experten ergebe sich nicht, auf welche Sensoren (Fahrzeug oder Messgerät) er sich bei diesem Abzug beziehe, ist ihr Vorbringen nicht nachvollziehbar.