So steht die VTS als Verordnung des Bundesrates höher in der Normenhierarchie, als eine Verordnung des ASTRA. Auch die Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro reo» ist bei der Methodenwahl verfehlt – dies zumindest solange, als die möglichen Beweismassnahmen nicht ausgeschöpft sind. Die Kammer beauftragte deshalb am 20. Juli 2018 P.________ vom TCS Center in Biel als Sachverständigen, am sich nach wie vor im Besitze von N.________ befindlichen Mercedes O.____ (Typus) (vgl. dazu die Unterlagen des UTD ab pag. 1022) eine Tachoeichung für Geschwindigkeiten zwischen 50 und 260 km/h durchzuführen (Expertiseauftrag vom 20. Juli 2018, pag.