Diese wurden von der Kammer an die Hand genommen und machen im Ergebnis eine Diskussion zur Frage nach der passenden Methode überflüssig. Anzumerken bleibt, dass sich das Operieren mit vorbestimmten Abzügen primär für das Massengeschäft eignet, da es zu aufwändig wäre, in jedem Fall einer Geschwindigkeitsmessung anschliessend eine Tachokontrolle durchzuführen, obwohl diese in einem konkreten Fall zu genaueren Resultaten führen könnte. Vorliegend rechtfertigt sich eine konkrete Tachokontrolle schon deshalb, weil bei beiden Beschuldigten relativ hohe Strafen auf dem Spiel stehen.