Neben der «VTS- Methode», die auf JÜRG BOLL zurück geht (BOLL, Grobe Verkehrsregelverletzung, Eine eingehende Darstellung der Praxis des Bundesgerichts, 1999) und sich an den in der VTS statuierten technischen Vorgaben für Geschwindigkeitsmesser in Fahrzeugen orientiert, ging sie insbesondere auf die in der VSKV-ASTRA vorgesehenen Sicherheitsabzüge bei Geschwindigkeitsmessungen ein (S. 33 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 941 ff.).