Dafür setzte sie sich in ihren schriftlichen Erwägungen ausführlich mit den Methoden zur Berechnung möglicher Abweichungen der Tachoanzeige von den effektiv gefahrenen Geschwindigkeiten auseinander. Neben der «VTS- Methode», die auf JÜRG BOLL zurück geht (BOLL, Grobe Verkehrsregelverletzung, Eine eingehende Darstellung der Praxis des Bundesgerichts, 1999) und sich an den in der VTS statuierten technischen Vorgaben für Geschwindigkeitsmesser in Fahrzeugen orientiert, ging sie insbesondere auf die in der VSKV-ASTRA vorgesehenen Sicherheitsabzüge bei Geschwindigkeitsmessungen ein (S. 33 ff.