Bei Zeitindex 0:46, 0:48 und 0:49 der Sequenz Nr. 14 kann auf dem Tacho eine Geschwindigkeit von mindestens 230 km/h abgelesen werden. Weiter ist zu erkennen, dass die Abstandswarnleuchte ab Zeitindex 0:31 bei einer auf dem Tacho ersichtlichen Geschwindigkeit von 200 km/h aufleuchtet und anschliessend auch in den höheren Geschwindigkeiten eingeschaltet bleibt, bis sie ab Zeitindex 0:46 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 230 km/h wieder erlöscht. 11.4.2 In Wirklichkeit gefahrene Geschwindigkeit a. Methodendiskussion der Vorinstanz