Der Beschuldigte 1 hat dies mit seiner Nichtberufung gegen das erstinstanzliche Urteil auch de facto anerkannt. Die Filmaufnahmen erstellte der Beschuldigte 1 dabei während der Fahrt mit seinem Mobiltelefon, das er in einer Hand hielt. 11.4 Mit welcher Geschwindigkeit fuhr der Beschuldigte 1 mit dem Mercedes O.____ (Typus) in der Sequenz Nr. 14? 11.4.1 Auf dem Tacho ablesbare Geschwindigkeit Für die auf dem Tacho ersichtliche Geschwindigkeit kann auf S. 9 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung (pag.