Fazit Nach dem Gesagten steht für die Kammer fest, dass die Filmaufnahmen aus dem Auto heraus gemacht worden sind, das am 30. Mai 2014 von der Y.________ GmbH an C.________ verkauft wurde und seither auf dessen Sohn N.________ als Halter eingelöst ist. 11.3 Wer fuhr und wer filmte auf den Videosequenzen Nr. 11-14? Der Beschuldigte 1 gab anlässlich seiner Befragung vom 18. Februar 2015 zu Protokoll, er sei in den Sequenzen Nr. 11 und 12 gefahren und habe gefilmt (pag. 44 Z. 218-223 und pag. 44 f. Z. 233-239).