Die auf dem Vertrag ersichtliche Unterschrift ist derjenigen von C.________ sehr ähnlich (Vergleich von pag. 278 zu bspw. pag. 301). Aus der Befragung von S.________ (pag. 315 ff.) ergibt sich, dass sich dieser noch am 11. Mai 2016 an den zwei Jahre vorher stattgefundenen Verkauf erinnern konnte. Es habe bei der Abholung längere Diskussionen gegeben, weil der Käufer unfreundlich gewesen sei und weniger habe zahlen wollen. Schliesslich habe der Käufer gesagt, wenn das Auto für ihn wäre, würde er die Anzahlung zurücknehmen, aber das Auto sei für seinen Sohn und der wolle es unbedingt (pag. 317 Z. 69 ff.