Aus den polizeilichen Nachforschungen zur Haltergeschichte des Mercedes O.____ (Typus) ergab sich, dass ein solches Fahrzeug tatsächlich auf N.________ als Halter eingelöst war (pag. 271). Weitere Abklärungen beim Voreigentümer, der Y.________ GmbH, zeigten, dass ein solches Fahrzeug am 30. Mai 2014 an C.________, den Vater von N.________, verkauft worden war. Der Vertrag stammt vom 24. Mai 2014, die Quittung über die Bezahlung des Restkaufpreises vom 30. Mai 2014 und die voraussichtliche Lieferfrist ist ebenfalls auf den 30. Mai 2014 datiert (pag. 278). Die auf dem Vertrag ersichtliche Unterschrift ist derjenigen von C.______