11. Beweiswürdigung durch die Kammer 11.1 Allgemeines und Beweisfragen Die Vorinstanz hat die bis zum oberinstanzlichen Verfahren erhobenen Beweise zum Vorfall vom 30. Mai 2014 in Pieterlen vollständig aufgelistet und korrekt zusammengefasst. Es sind dies in objektiver Hinsicht die auf dem Laptop des Beschuldigten sichergestellten Videosequenzen Nr. 11-14 (pag. 350), ein von Dr. X.________ erstellter forensisch-phonetischer Sprechvergleich (pag. 812 ff.), Abklärungen der Kantonspolizei Bern zum Mercedes O.____ (Typus) (pag. 270 ff.) sowie Abklärungen der Kantonspolizei Bern zum zweiten involvierten Fahrzeug (pag.