Gemäss Art. 55 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) dürfe eine Geschwindigkeitsanzeige unter keinen Umständen ein Tempo anzeigen, welches unter der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit liege. Es sei davon auszugehen, dass das Messgerät geeicht und die von ihm ermittelten Geschwindigkeiten zutreffend seien. Wenig wahrscheinlich sei dagegen, dass Mercedes Autos in Verkehr bringe, die den technischen Vorgaben nicht entsprechen würden. Der Experte habe auf eine entsprechende Frage des Gerichts nur ungenügend ausgeführt, wie es praktisch zu solchen Abweichungen kommen könne.