7.2 Beschuldigter 2 Auch dem Beschuldigten 2 wird in der Anklageschrift vom 3. Februar 2017 eine qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen, indem er die allgemeine Höchstgeschwindigkeit mit seinem Personenwagen um «mindestens 80 km/h» überschritten habe (Ziff. I.B.2 der Anklageschrift, pag. 734). Dies gestützt auf den folgenden Sachverhalt (pag. 734 f.): C.________ führte auf der Autobahn als Lenker eines Mercedes V.____ (Typus) mit dem Kontrollschild .________ mit dem Lenker eines Mercedes O.____ (Typus), A.___