7. Zu beurteilende Vorwürfe gemäss Anklageschrift 7.1 Beschuldigter 1 In der Anklageschrift vom 3. Februar 2017 wird dem Beschuldigten 1 im Zusammenhang mit dem Vorfall «Pieterlen» unter anderem vorgeworfen, sich (1) einer qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht zu haben, indem er die allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um «mindestens 80 km/h» überschritten habe (Ziff. I.A.1.2 der Anklageschrift, pag. 728);