6. Vorbemerkung Die oberinstanzliche Überprüfung des Sachverhalts, der Beweiswürdigung sowie der rechtlichen Würdigung beschränkt sich auf den Vorfall vom 30. Mai 2014, der sich auf der Autobahn A5 L Pieterlen in Fahrtrichtung Biel abspielte; genauer auf die den Beschuldigten vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Ziff. I.A.1.2 und I.B.2 der Anklageschrift) bzw. das dem Beschuldigten 2 zusätzlich vorgeworfene Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Hinterherfahren (Ziff. I.A.1.3 der Anklageschrift).