6.1 zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Anrechnung der Polizeihaft von einem Tag vom 31.10.2014 und unter Aufschub des Vollzugs der Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von 4 Jahren. 6.2 zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.