Der Beschuldigte 1 liess über seinen amtlichen Verteidiger beantragen (pag. 1231 f.; Hervorhebungen im Original): 1. Die Berufung sei abzuweisen 2. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. November 2017 sei zu bestätigen. 3. Die Kosten des oberinstanzlichen Verfahrens seien dem Staat aufzuerlegen. 4. Dem Beschuldigten sei eine gerichtlich festzulegende Parteientschädigung auszurichten. Eventualiter: 5. Der Beschuldigte sei zusätzlich zu den rechtskräftigen Schuldsprüchen schuldig zu sprechen wegen