4. C.________ sei schuldig zu sprechen wegen qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenwagen auf der Autobahn um mindestens 80 km/h, begangen am 30. Mai 2014, ca. 21:11 Uhr, auf der Autobahn A5 L Pieterlen, Fahrtrichtung Biel. 5. C.________ sei zu verurteilen zu 5.1 einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten; der Vollzug sei unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben; 5.2 den auf ihn entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 6. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (DNA, AFIS, Mitteilungen, Honorar der amtlichen Verteidigung).