1.1 das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das SVG gemäss Urteilsdispositiv A. I., Ziff. 1. bis 6., unter Kostenausscheidung und Ausrichtung einer Entschädigung infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt worden ist; 1.2 A.________ von der Anschuldigung der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung durch Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen, angeblich begangen am 30.05.2014 auf der Autobahn A5 L Pieterlen, Richtung Biel, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen worden ist;