Beschuldigter 2, pag. 1183), sowie Leumundsberichte, datierend vom 30. Oktober 2018 (Beschuldigter 1, pag. 1177 ff.) bzw. vom 1. November 2018 (Beschuldigter 2, pag. 1171 ff.), über die Beschuldigten eingeholt. Die Berufungsverhandlung fand am 6. und 7. Dezember 2018 statt (pag. 1207 ff.). Beide Beschuldigten wurden sowohl zu ihrer persönlichen Situation als auch zur Sache befragt (pag. 1209 ff.). Nach seiner Befragung reichte der Beschuldigte 2 der Kammer ein als Leumundszeugnis betiteltes Schreiben der T.________ AG vom 5. Dezember 2018 ein (pag. 1226). Dieses wurde nach einer kurzen offenen Beratung zu den Akten erkannt (pag.