Eine Kopie wurde den Parteien samt Beilagen zugestellt. Mit Email-Eingabe vom 23. November 2018 reichte S.________ – der Verkäufer des Mercedes O.____ (Typus) – die greifbaren Kaufbelege und Fotos zum abgewickelten Verkauf ein (pag. 1191 ff.). Der Halter des Mercedes O.____ (Typus), N.________, reichte keine Unterlagen zu allfälligen Reifen- oder Felgenwechseln ein. 10 3.2.4 Berufungsverhandlung Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz aktuelle Strafregisterauszüge, datierend vom 6. November 2018 (Beschuldigter 1, pag. 1184; Beschuldigter 2, pag.