liessen sich diese Informationen im Hinblick auf die zum Zeitpunkt des Verkaufs montierten Reifen weder dem Kaufvertrag, noch den sich bei den Akten befindlichen Bildern entnehmen (pag. 1146). Zur genaueren Abklärung der relevanten Parameter wurden beim Verkehrsamt Q.________, welches am 23. Mai 2014 – also kurz vor dem Vorfall am 30. Mai 2014 – vom Original abweichende Felgen prüfte und genehmigte, Prüfungsunterlagen eingeholt (pag. 1149 ff.). Gleichzeitig wurden auch beim Verkehrsprüfzentrum R.________ die Unterlagen der letzten Prüfung vom 1. Februar 2018 eingeholt (pag. 1155 ff.).