Nachdem sich keine der Parteien gegen den von der Kammer benannten Experten wandte oder Ergänzungsfragen stellte, wurde P.________ mit der Durchführung der Tachoeichung und der Beantwortung der vorgesehenen Fragen beauftragt (pag. 1065). Die Tachoprüfung wurde am 23. Juli 2018 durchgeführt (pag. 1079 ff.) und das Fahrzeug unverzüglich an N.________ zurückgegeben. 3.2.3 Ergänzungsfragen zum Resultat der Tachoeichung Gestützt auf die Antworten des Experten vom 24. Juli 2018 (pag. 1079) stellten sowohl die Generalstaatsanwaltschaft (Eingabe vom 10. August 2018, pag. 1091 f.) als auch der Beschuldigte 1 (Eingabe vom 17. August 2018, pag.