a StPO beschlagnahmt (Ziff. 2 des erwähnten Beschlusses pag. 1030 ff.). Über die noch gleichentags erfolge Sicherstellung durch die Kantonspolizei Bern wurden die Parteien umgehend informiert (Verfügung vom 11. Juni 2018, pag. 1034). Ihnen wurde weiter die Möglichkeit eingeräumt, sich zur expertisierenden Stelle zu äussern und Ergänzungs- 9 fragen zu stellen. Nachdem sich keine der Parteien gegen den von der Kammer benannten Experten wandte oder Ergänzungsfragen stellte, wurde P._____