3. Zu den abteilmässigen [recte: anteilsmässigen] Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'350.00 und Auslagen von CHF 2'200.00, insgesamt bestimmt auf CHF 6'550.00 (Details siehe separate Tabelle). Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die anteilmässige Gebühr um CHF 300.00. Die reduzierten anteilmässigen Verfahrenskosten betragen damit CHF 6'250.00. 5 III. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von C.________ durch Rechtsanwalt D.________ werden wie folgt bestimmt: