1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Polizeihaft vom 31.10.2014 wird im Umfang von einem Tag auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 185 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5'550.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'350.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 45 Tage festgesetzt.