Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Fürsprecher B.________ eine Entschädigung von CHF 1'756.20 ausgerichtet (1/10 der gesamten amtlichen Verteidigungskosten, Bestimmung der amtlichen Verteidigungskosten siehe Ziff. A./IV.). II. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung durch Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen, angeblich begangen am 30.05.2014 auf der Autobahn A5 L Pieterlen, Richtung Biel (AS Ziff. I./A./1.1);