Die Kammer kann sich diesen Ausführungen vollumfänglich anschliessen. Die bedingte Entlassung stellt die letzte Progressionsstufe dar. Wird die bedingte Entlassung aus dem Straf- und Massnahmenvollzug gewährt, so ist die Überprüfung vorangehender Vollzugslockerungen hinfällig geworden. Die Gewährung des AEX ist folglich im Falle der bedingten Entlassung des Beschwerdeführers aus dem stationären Massnahmenvollzug nicht mehr möglich. Gestützt auf Art.