13 Diskussion stehen. Eine sofortige bedingte Entlassung des Beschwerdeführers weise daraufhin, dass die BVD Variante 1 annehme. Diesfalls sei von einer Falschdiagnose im ursprünglichen Gutachten von Dr. med. G.________ vom 20.9.2011 auszugehen, was ein Revisionsverfahren und hohe Schadenersatzansprüche in den Raum stelle. Stelle sich die BVD jedoch hinter Variante 2, so seien die Empfehlungen von Dr. med. F.________ umzusetzen und dem Beschwerdeführer sei das AEX und WAEX zu gewähren (amtliche Akten SK 18 95 pag. 75 ff.).