Diese Betrachtungsweise greife jedoch zu kurz und respektiere die gesetzlichen Rechte des Beschwerdeführers nicht. Der Beschwerdeführer habe Anspruch darauf, dass sein Gesuch um Gewährung des AEX geprüft und innert nützlicher Frist entschieden werde. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdegegnerin könne im Verfahren betreffend die bedingte Entlassung nicht vorgebracht werden, vor dieser sei die Progressionsstufe des AEX zu durchlaufen. Es würden vielmehr nur die Voraussetzungen der bedingten Entlassung überprüft.