Diese Progressionsstufe werde von den Institutionen und den behandelnden Ärzten und Therapeuten befürwortet. Durch das AEX könne er ein Salär gemäss den Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags der Maler erzielen. Zudem könne er von einem langsamen und geführten Übertritt von einer geschlossenen Anstalt in die Arbeits- und Wohnwelt profitieren. Dies sei auch die Absicht des Gesetzgebers gewesen (amtliche Akten SK 18 95 pag. 7). Der Beschwerdeführer habe gestützt auf Art. 77a StGB und Art. 35 Ziff. 4 SMVG Anspruch darauf, das AEX sowie das Wohn- und Arbeitsexternat (WAEX) zu absolvieren.