3 13. Die POM reichte am 25.4.2018 eine Kopie der Verfügung der BVD vom 23.4.2018 i.S. bedingte Entlassung des Beschwerdeführers aus dem stationären Massnahmenvollzug per 30.4.2018 zu den Akten (vgl. amtliche Akten SK 18 95 pag. 99 ff.).