11. Der Beschwerdeführer reichte am 20.4.2018 Gegenbemerkungen zur Stellungnahme der POM und der Generalstaatsanwaltschaft ein (vgl. amtliche Akten SK 18 95 pag. 75 ff.). 12. Ein Doppel der Eingabe wurde der Generalstaatsanwaltschaft und der POM mit Verfügung vom 23.4.2018 zugestellt (vgl. amtliche Akten SK 18 95 pag. 95 f.).