Am 12.3.2018 erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Zwischenentscheid der POM vom 8.2.2018 und stellte folgende Anträge (vgl. amtliche Akten SK 18 95 pag. 3 ff.): 1. Die Verfügung des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (AJV), Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) vom 27. November 2017 (2808/11) betreffend Sistierung des Verfahrens bezüglich Prüfung der Progressionsstufe des Arbeitsexternates sei aufzuheben, ebenso der Zwischenentscheid der Beschwerdegegnerin vom 8. Februar 2018.