4. Der Beschwerdeführer erhob am 14.12.2017 bei der POM Beschwerde gegen die Verfügung der BVD vom 27.11.2017, wobei er deren Aufhebung beantragte. Die BVD seien anzuweisen, das Gesuch des Beschwerdeführers vom 21.3.2017 um Übertritt in das AEX unverzüglich zu beurteilen (vgl. amtliche Akten POM pag. 6 ff.). 5. Mit Zwischenentscheid vom 8.2.2018 wies die POM die Beschwerde ab (vgl. amtliche Akten POM pag. 22 ff.; amtliche Akten SK 18 95 pag. 21 ff.).