2. Nachdem die BVD dem Beschwerdeführer am 27.9.2017 das rechtliche Gehör hinsichtlich der Gewährung des AEX gewährt (vgl. amtliche Akten BVD pag. 930) und Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 18.10.2017 zur Frage des AEX Stellung genommen hatte (vgl. amtliche Akten BVD pag. 938 ff.), leiteten die BVD das Verfahren zur jährlichen Überprüfung der bedingten Entlassung aus der stationären Massnahme ein. Sie gewährten dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 2.11.2017 auch hierzu das rechtliche Gehör (vgl. amtliche Akten BVD pag. 944 ff.).