Indem das erstinstanzliche Gericht die Anklage aufgrund der neuen Sachlage geprüft und den Beschuldigten ohne Anwesenheit der Staatsanwaltschaft verurteilt habe, habe es die Rollen des Gerichts mit derjenigen der Staatsanwaltschaft vermischt und so Anlass für berechtigten Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts gegeben (Urteil Ozerov, Ziff. 54). Im Entscheid Karelin gegen Russland bemängelte der EGMR nicht die fehlende Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung, sondern dass während des gesamten Verfahrens keine Strafverfolgungsbehörde tätig wurde. Das