vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_17/2018 vom 21. März 2018 E. 4.3). Im Entscheid Ozerov gegen Russland sah der EGMR die Rolle des Gerichts nicht nur darin, die ihm seitens der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise zu würdigen. Vielmehr habe das Gericht aus eigener Initiative das Beweisfundament durch neu erhobene Beweismittel verändert.