5. Oberrichter C.________ wurde am 22. November 2017 vom Grossen Rat des Kantons Bern als ordentlicher Richter an das Obergericht gewählt und anschliessend vom Plenum des Obergerichts der Strafabteilung und von der Strafabteilungskonferenz der 1. Strafkammer zugeteilt. Er trat sein Amt am 1. März 2018 an. Dass Oberrichter C.________ Mitglied der 1. Strafkammer ist, ist auch im Staatskalender (www.justice.be.ch) ersichtlich. Als Oberrichter hat er Urteile sämtlicher Regionalgerichte zu überprüfen, auch diejenigen des Regionalgerichts Bern-Mittelland. Die Zuteilung des Verfahrens an Oberrichter C._____