3. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Frage, ob die Zusammensetzung des Spruchkörpers im Verfahren SK 18 83 mit der Garantie des unabhängigen und unparteiischen Gerichts gemäss Art. 30 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) und Art. 6 Abs. 1 EMRK vereinbar ist.