Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sei die Frage, ob gegen Rechte und Freiheiten der EMRK verstossen worden sei. Aufgrund der von der SVP lancierten «Selbstbestimmungsinitiative» bestehe die berechtigte Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Oberrichter (pag. 15 ff.). Die EMRK solle nach dem Willen der SVP gekündigt werden. Es mute eigentümlich an, das SVP-Richter unbefangen und unbeeinflusst über Rechte und Freiheiten der EMRK entscheiden können sollen, wenn gleichzeitig seitens der eigenen Partei aktiv gegen die EMRK Politik betrieben werde (pag. 17).